| 1.
Mietpreis |
7.
Benutzung des Anhängers |
10.
Ersatzleistung |
| Als
Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der |
Der Anhänger
darf nur vom Mieter, dessen Arbeitnehmern |
Der Vermieter
behält sich das Recht vor, bei nicht |
| Anmietung
geltenden gültigen Tarife, welche in den |
oder
Mitgliedern seiner Familie oder den |
rechtzeitiger
Zurverfügungstellung des angemieteten |
| Geschäftsräumen
des Vermieters als unverbindliche |
im Mietvertrag
angegebenen Fahrern geführt werden. |
Anhängers
einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es |
| Preisempfehlung
ausliegen. Bei Sondertarifen richtet |
Der Mieter hat
eigenständig zu prüfen, ob berechtigte |
dem Vermieter
nicht möglich, einen Ersatzanhänger |
| sich
der Mietpreis nach den Vereinbarungen im |
Fahrer sich im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis |
zur Verfügung
zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, |
| Mietvertrag. |
befinden. Der
Mieter hat das Handeln des jeweiligen |
die Bestellung
rückgängig zu machen. Für diesen |
| 2.
Zahlungsbedingungen |
Fahrers wie
sein eigenes zu vertreten. Alle den Mieter |
Fall erhält
der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung |
| Der
gesamte Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung |
begünstigenden
Bestimmungen dieses Vertrages |
zurück. Jeder
weitergehende Schadenersatzanspruch |
| des
Anhängers ohne Abzug vollständig zu bezahlen. |
gelten auch zu
Gunsten des jeweiligen berechtigten |
ist
ausgeschlossen. |
| Die
Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. |
Fahrers. Sofern
das Mietfahrzeug nicht vom Mieter |
11.
Reservierung |
| Der
Vermieter kann vor Übergabe des Mietobjekts |
selber abgeholt
wird, sondern vo einem nach dem |
Reservierungen
sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch |
| eine
zusätzliche Kaution bis zur Höhe des Wertes |
Mietvertrag
berechtigten Fahrer oder von einem |
nicht zur tatsächlichen
Verfügbarkeit des Anhängertyps. |
| des
Mietobjekts verlangen. Wird eine Mietanhängerrechnung |
Vertreter des
Mieters, behält sich der Vermieter vor, |
Sämtliche
Reservierungen sind erst nach Bestätigung |
| kreditiert
und nicht innerhalb von zwei |
diese Person in
Anspruch zu nehmen für die offenen |
des Vermieters
als verbindlich anzusehen. |
| Wochen
nach Rückgabe des Fahrzeuges bezahlt, |
Forderungen,
die der Mieter nicht ausgleicht. Vor |
12. Schriftform
/ Rücktritt |
| kommt
der Mieter mit Überschreiten dieses Zeitraumes |
Antritt der
Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit |
Der Mietvertrag
kann nur schriftlich vereinbart werden. |
| in
Verzug. Nach Verzugseintritt haftet der |
des Anhängers
zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel |
Mündliche
Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit |
| Mieter
für Bearbeitungsgebühren und Verzugs-zinsen. |
fest, sind
diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll |
einzelne
Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen |
| Weitergehende
Ansprüche des Vermieters aus Verzug |
zu rügen. Währendder
Mietzeit ist regelmäßig die |
Bestimmungen
dieses Vertrages davon unberührt. |
| bleiben
hiervon unberührt. Mehrere Mieter haften |
Verkehrssicherheit
des Anhängers zu prüfen. Der |
Der Mieter hat
das Recht, die Aufhebung des |
| als
Gesamtschuldner. |
Mieter darf den
gemieteten Gegenstand nicht |
Mietvertrages
vor dem vereinbarten Mietbeginn zu |
| 3.
Fahrzeugzustand |
überladen,
eben so wenig die zulässige Anhängerlast |
verlangen.
Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis |
| Der
Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln |
des
Zugfahrzeuges. Die Ladung muß ordnungsgemäß |
drei Tage vor
Mietbeginn, so kann der Vermieter |
| und
alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften |
gesichert und
eine überhöhte Ladung ist zu |
maximal eine
evtl. Anzahlung in Höhe von 20 % einbehalten. |
| und
technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat |
vermeiden. Der
Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei |
Danach ist die
Mietaufhebung bis zum |
| der
Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Anhängers |
schlechten Straßenverhältnissen
seine Geschwindigkeit |
vereinbarten
Mietbeginn nur gegen Bezahlung |
| beim
Vermieter zu informieren. Der Mieter hat den |
anzupassen und
Vorsicht walten zu lassen. Teile |
von 40 % des
vereinbarten Mietpreises möglich. |
| Anhänger
regelmäßig zu überprüfen, ob sich dieser |
am Anhänger dürfen
nur nach Rücksprache und |
13.
Datenschutzklausel |
| im
verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das |
Genehmigung des
Vermieters ausgetauscht und |
Folgende persönliche
Daten des Mieters können |
| der
Anhänger ordnungsgemäß verschlossen ist. |
verändert
werden. Dem Mieter ist es untersagt, das |
vom Vermieter
in der EDV verarbeitet, gespeichert, |
| 4.
Unfälle / Diebstahl |
Fahrzeug zu
motorsportlichen Veranstaltungen, zu |
übermitteln
und genutzt werden: Name, Anschrift, |
| Nach
einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden |
Testzwecken,
sowie zu sonstigen rechtswidrigen |
Telefonnumme
des Mieters, sowie offene Forderungen, |
| oder
sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die |
Zwecken, auch
soweit sie nur nach dem Rechts des |
die dem
Vermieter gegen den Mieter zustehen. |
| Polizei
zu verständigen, hinzuzuziehen und den |
Tatorts
verboten sind, zu benutzen und Dritten |
Die Weitergabe
der oben bezeichneten persönlichen |
| Schaden
dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. |
zur Verfügung
zu stellen. Fahrten außerhalb der |
Daten darf an
folgende Personen oder Unternehmen |
| Dies
gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst |
Bundesrepublik
Deutschland sind nur mit schriftlicher |
erfolgen:
Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, |
| verschuldeten
Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. |
vorheriger
Zustimmung des Vermieters zulässig. |
Inkassoinstitute,
Anhängerhersteller. Eine Weitergabe |
| Spätestens
bei Rückgabe des Anhängers hat der |
8. Rückgabe
des Anhängers |
darf nach dem
Bundesdatenschutzgesetz nur dann |
| Mieter
über alle Einzelheiten schriftlich und unter |
Der Mietvertrag
endet zum vereinbarten Zeitpunktund |
erfolgen,
soweit dies zur Wahrung der berechtigten |
| Vorlage
eines vollständigen Unfallberichtes dem |
kann im Rahmen
dieses Vertrages mit vorheriger |
Interessen des
Vermieters oder der oben bezeich-neten |
| Vermieter
von dem Unfall zu unterrichten. Der |
Zustimmung des
Vermieters verlängert werden. Die |
Personen und
Unternehmen oder der |
| Unfallbericht
muß Name und Anschrift der beteiligten |
Kulanzfrist für
die Rückgabe beträgt eine Stunde |
Allgemeinheit
erforderlich ist und dadurch schutzwürdige |
| Personen
und etwaige Zeugen, die vollständige |
nach dem
vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. |
Belange des
Mieters nicht beeinträchtigt |
| Anschrift
des Unfallverursachers, das Kennzeichen |
Der Mieter ist
verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf |
werden. Dies
ist insbesondere dann der Fall, wenn |
| sowie
die Haftpflichtversicherung umfassen. Der |
der Mietzeit
dem Vermieter am Geschäftssitz des |
die bei der
Anmietung gemachten Angaben unrichtig |
| Mieter
darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche |
Vermieters zurück
zu geben. Die Rückgabe kann |
sind, das
gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von |
| nicht
anerkennen. |
nur während
der Geschäftszeit des Vermieters |
24 Stunden nach
der gegebenenfalls verlängerten |
| 5.
Haftung des Vermieters |
geschehen,
wobei eine verspätete Rückgabe dem |
Mietzeit zurück
gegeben wird, vom Mieter gegebene |
| Die
Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe |
Vermieter
rechtzeitig telefonisch oder schriftlich |
Zahlungsmittel
wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten |
| Fahrlässigkeit
beschränkt. Darüber hinaus haftet der |
mitzuteilen ist.
Der Mieter ist verpflichtet, den |
nicht eingelöst
oder protestiert werden und |
| Vermieter
nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung |
Anhänger samt
dazu gehörenden Fahrzeugpapieren |
die
MIetwagenrechnung nicht bezahlt wird, das |
| für
den jeweiligen Mietanhänger. |
und Zubehör an
den Vermieter zurück zu geben. Die |
gemietete
Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. |
| Sofernein
Schaden am Zugfahrzeug durch den |
Mietvertragsparteien
sind berechtigt, den Mietvertrag |
14. Allgemeine
Bestimmungen |
| Anhänger
entsteht, haftet der Vermieter des Pkw |
entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen zu |
Alle
Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn |
| Anhängers
für diese Schäden nicht. Der Mieter hat |
kündigen. Der
Vermieter kann hierbei nach Kündigung |
sie sich als
Vertreter des Mieters bezeichnen, haften |
| das
Recht, dem Vermieter nachzuweisen, daß der |
die unverzügliche
Herausgabe des Anhängers |
nebe der
Person, Firma oder Organisation, für die |
| entstandene
Schaden durch den Vermieter in schuld-hafter |
sowie des
vollständigen Zubehörs und des Kfz-Scheines |
der Mietvertrag
geschlossen wurde, persönlich als |
| Weise
(Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) |
verlangen. |
Gesamtschuldner.
Als Vertreter versichert der |
| verursacht
wurde. |
9. Versicherung |
Unterzeichner
zum Abschluß des Mietvertrages zu, |
| 6.
Haftung des Mieters |
a.) Der
Versicherungsschutz für den gemieteten |
zur Ubernahme
und zur Nutzung des Mietgegenstandes |
| Der
Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, |
Anhänger
erstreckt sich auf Haftpflicht mit einer |
bevollmächtigt
zu sein. Bei Streitigkeiten |
| sofern
er den Anhänger beschädigt oder |
unbegrenzte
Deckungssumme bei Personenschäden |
über die
Auslegung des Mietvertrages ist der |
| sonstige
schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. |
bis zu 3,5 Mio.
EUR und ist auf Europa beschränkt. |
deutsche Text
maßgebend und das Deutsche Recht |
| Insbesondere
hat der Mieter den Anhänger in dem |
Ausgenommen von
der Versicherung ist die Verwendung |
anzuwenden. Die
Aufrechnung ist mit Ausnahme |
| mangelfreien
Zustand zurück zu geben, in dem er |
der Fahrzeuge für
die erlaubnispflichtige |
von
unbestritten und rechtskräftig festgestellten |
| ihn
übernommen hat. Die Haftung des Mieters |
Beförderung
gefährlicher Stoffe gemäß § 7 Gefahrgutverordnung |
Forderungen
ausgeschlossen. |
| erstreckt
sich auch auf die Schadensnebenkosten |
Straße. Jeder
im Rahmen des |
15.
Gerichtsstand / Erfüllungsort |
| wie
Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, |
Mietvertrags
vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, |
Für alle
Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag |
| Wertminderung,
Mietausfallkosten. Der Mieter hat |
wenn der Anhänger
entgegen der Bestimmungen |
wird das örtlich
zuständige Amtsgericht des |
| das
Recht, dem Vermieter nachzuweisen, daß der |
unter Nr. 7
benutzt wird. |
Vermieters als
Gerichtsstand vereinbart, soweit der |
| geltend
gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich |
b.) Die
Versicherung deckt Beschädigung oder Verlust |
Mieter keinen
all-gemeinen Gerichtsstand im Inland |
| niedriger
ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. |
der Trailers
verursacht durch plötzliche, unerwartete |
hat oder er
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz |
| Der
Mieter haftet für sämtliche Verkehrs-und |
von Außen
einwirkende Ereignisse, wie z.B. Feuer, |
oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt |
| Ordnungsvergehen
im Zeitraum des tatsäch-lichen |
Diebstahl,
Beschädigung, Verkehrsunfall, Kollision. |
der
Klagerhebung nicht bekannt ist oder wenn der |
| Besitzes
des Anhängers. |
Es gilt der im
Mietvertrag vereinbarte Selbstbehalt. |
Mieter
Vollkaufmann oder eine juristische Person |
|
Der
Selbstbehalt kann gegen ein Entgelt reduziert |
des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches |
|
werden. Die
Versicherung deckt nicht: Verluste/ |
Sondervermögens
ist. Erfüllungsort ist am Geschäftssitz |
|
Beschädigungen
verursacht durch Unachtsamkeit |
des Vermieters. |
|
oder Fahrlässigkeit
des Mieters. Kosten/Strafen für |
|
|
Verkehrsdelikte,
Parkvergehen etc. Normaler |
Stand 1.
Oktober 2007 |
|
Verschleiß,
Verbeulen, Verkratzen und Verschrammen. |
René
Schirrock GbR |
|
Indirekte
Kosten. Haftpflichtansprüche aller Art. |
Anhängerdienst
und Kfz-Ersatzteile |